“Darf ich meine Oma in den Arm nehmen, wenn wir an Opas Grab stehen? Darf ich mich mit einem Händedruck bei lieben Freunden für ihre Unterstützung in schwerer Zeit bedanken? Und wie können wir alle den letzten Gang in Zeiten von strengen Schutzauflagen so würdig wie möglich gestalten?”
Das sind Fragen, die im Moment all jene beschäftigen, die einen geliebten Menschen verloren haben und nun Abschied nehmen müssen, denn dieser ist - allen Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen zum Trotz - so wichtig wie eh und je, um einen rituellen Abschluss zu finden und die Trauer bewältigen zu können.
Gerade in den Hochphasen der Pandemie war und ist es für Angehörige besonders schmerzvoll, sich nicht so innig und liebevoll verabschieden zu können, wie man es wohl gefühlsmäßig gerne getan hätte.
Am 24. April ist das neue Infektionsschutzgesetz mit der sogenannten Bundesnotbremse in Kraft getreten. Diese Notbremse greift in Kreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in den vergangenen drei Tagen automatisch. Die Bestimmungen der Notbremse sehen u. a. die Begrenzung von Trauerfeiern auf max. 30 Personen vor. In den einzelnen Bundesländern finden jedoch teilweise weiterhin unterschiedliche Auslegungen statt, vor allem bei Trauergottesdiensten. Klärt deshalb in jedem Fall die aktuellen Bedingungen bei euch vor Ort ab.
Da es schwer ist, bei allen Änderungen und regional unterschiedlichen Regelungen den Überblick zu behalten, haben wir für euch zusammengefasst, wie viele Trauergäste auf dem Begräbnis erlaubt sind und welche Hygienemaßnahmen aktuell (Stand: 09.06.21) in den einzelnen Ländern gelten.
Bundesland | Anzahl Trauergäste auf Bestattungen/ Beerdigungen/ Beisetzungen |
Baden- Württemberg | Beerdigungen sind unter Einhaltung allgemeiner Hygienevorgaben gestattet. Im Freien dürfen bis 100 Personen zusammenkommen. |
Bayern | Bei einer Inzidenz <100 dürfen sich beliebig viele Personen in geschlossenen Räumen aufhalten, sofern der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. |
Berlin | Bestattungen sind ohne Personenobergrenze gestattet. Feierlichkeiten im Rahmen einer Beerdigung dürfen im Freien mit bis zu 50 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 20 Personen stattfinden. Die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts, bei einer Zusammenkunft von mehr als 20 Personen im Freien, hat der Veranstaltung durchzuführen. |
Brandenburg | Bestattungen mit mehr als 10 Personen müssen dem zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage vorher bekannt sein. Die einzelnen Bestatter haben die Pflicht, die Beerdingung so auszuführen, dass es dem Hygienekonzept entspricht. |
Bremen | Bestattungen mit mehr als 10 Personen müssen dem zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage vorher bekannt sein. Zusammenkünfte von bis zu 100 Personen sind im Freien und in Räumen erlaubt, soweit der Mindestabstand eingehalten werden kann. |
Hamburg | Bestattungen und Trauerfeiern auf Friedhöfen sind unter der Einhaltung allgemeiner Hygienevorgaben gestattet. |
Hessen | Bestattungen und Trauerfeiern sind unter der Einhaltung allgemeiner Hygienevorgaben gestattet. Bei mehr als 10 Personen muss das zuständige Ordnungsamt spätestens zwei Werktage vorher informiert werden. |
Mecklenburg- Vorpommern | Trauergottesdienste mit mehr als 100 Personen müssen dem zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage vorher bekannt sein. Der einzelne Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, die Coronaschutzregeln einzuhalten. |
Niedersachsen | Beerdigungen sind ohne Personenobergrenze unter Einhaltung allgemeiner Hygienevorgaben gestattet. Bei mehr als 10 Personen muss das zuständige Ordnungsamt spätestens zwei Werktage vorher informiert sein. |
Nordrhein- Westfalen | Beerdigungen sind unter Einhaltung allgemeiner Hygienevorgaben gestattet. Während der Notbremse sind Bestattungen auf eine Personenanzahl von 30 beschränkt. Dies gilt sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien. |
Rheinland- Pfalz | Partner, Verwandte ersten und zweiten Grades sowie deren Partner und Personen eines weiteren Haushalts dürfen teilnehmen. Maskenpflicht und Abstandsregelung gilt sowie das Gebot, dass für jede weitere Person 10qm Platz verfügbar sein muss. Bei Greifen der Notbremse dürfen nicht mehr als 30 Personen an der Trauerfeier teilnehmen. |
Saarland | Teilnahme von bis zu 10 Personen möglich, eine Anmeldung muss vorher erfolgen. Die Einhaltung von Mindestabstand und Maskenpflicht muss gegeben sein sowie eine vollständige Nachverfolgung möglich sein. |
Sachsen | Bis zu 20 Personen aus dem engsten Familienkreis dürfen teilnehmen. Anschließende Privatzusammenkünfte sind untersagt bzw. nur im Rahmen der Kontaktbeschränkungen möglich. |
Sachsen- Anhalt | Nur Personen des engsten Familienkreises bis zum 2. Grad dürfen teilnehmen. Anschließende Privatzusammenkünfte sind untersagt bzw. nur im Rahmen der Kontaktbeschränkungen möglich. |
Schleswig- Holstein | Unter Einhaltung der Mindestabstandsregeln und medizinischen Maskenpflicht dürfen bei der Beerdigung bis zu 25 Personen teilnehmen (bei einer höheren Inzidenz dürfen 15 Personen teilnehmen, dies unterscheidet sich zwischen den Landkreisen). |
Thüringen | Bis zu 25 Personen dürfen bei der Beerdigung teilnehmen. Anschließend gelten die normalen Kontaktbeschränkungen. |
Bitte beachtet: Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Informiert euch daher unbedingt auf der Seite eures Bundeslandes.
Welche Hygieneschutzmaßnahmen sollten weiterhin eingehalten werden?
- Abstand halten:
Das sicherlich schwerste Opfer - gerade in so vulnerablen Zeiten der Trauer - das dem Infektionsschutz gebracht werden muss, ist der Verzicht auf direkten körperlichen Kontakt. Neben dem Mindestabstand von 1,5 m sollte weiterhin auf Umarmungen, Küsse und das Händeschütteln verzichtet werden.
Um dennoch euren Dank für das entgegengebrachte Mitgefühl angemessen zum Ausdruck zu bringen, können den Dankeskarten ein paar herzliche persönliche Zeilen hinzugefügt werden, in denen ihr beschreibt, dass ihr das gespendete Beileid auch ohne Körperkontakt als sehr tröstlich wahrgenommen habt. - Mund-Nasen Schutz: Um euch und andere zu schütze, ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP- oder FFP2-Maske) Pflicht. Ausnahmen wie das Abnehmen des Mund-Nasen-Schutzes im Freien oder am Sitzplatz sind möglich.
- Teilnehmerlisten: Im Großteil der Republik müssen sich die Trauergäste in eine Liste eintragen, um später eventuelle Infektionswege identifizieren zu können.
- Gemeindegesang ist zurzeit untersagt
- Kondolenzbücher dürfen nicht ausgelegt werden, da sich an den Pulten erfahrungsgemäß viele Gäste drängen.
- Sterbebilder dürfen aufgrund der Abstandsregelungen den Trauergästen nicht persönlich überreicht werden. Damit die Trauergemeinde nicht auf dieses Stück bleibende Erinnerung verzichten muss, könnt ihr die Sterbebilder den Gästen nachträglich mit der Post zuschicken.
- Desinfektion: Es ist nicht erlaubt, dass mehrere Gäste hintereinander den gleichen Spaten benutzen, um am Grab Erde auf den Sarg zu werfen. Auf diese rituelle Abschiedsgeste muss jedoch nicht verzichtet werden, wenn jeder Trauergast einen Einweg-Handschuh mitbringt, und die Erde direkt mit den Händen auf den Sarg streut. Dadurch entfällt der Gebrauch des Spatens.
Bitte beachtet, dass sich die Bestimmungen von Tag zu Tag ändern können und viele Gemeinden die Maßnahmen individuell auslegen. Eine verbindliche Auskunft können aber auf jeden Fall das Bestattungsunternehmen sowie die Friedhofsverwaltung geben.
Trotz der zu erwartenden Lockerungen solltet ihr bedenken, dass wir uns immer noch in einer Ausnahmesituation befinden. Jeder Kontakt mit einer größeren Zahl an Menschen setzt den einzelnen einem bestimmten Infektionsrisiko aus. Gerade unter Trauergästen finden sich wahrscheinlich altersbedingt viele Hochrisikopatienten, die Kontakte zu anderen aufs Mindeste reduzieren sollten.
Daher stellt sich immer noch die Frage: Wie können alle Trauernden, unabhängig von ihrem Alter oder ihrer körperlichen Verfassung, angemessen Abschied nehmen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen?
Gedenkfeier abhalten
Anders als eine Hochzeit oder Taufe lässt sich die Beisetzung - zumindest bei Erdbestattungen - nicht verschieben. Es gibt aber immer die Möglichkeit, diese im engsten Familienkreis abzuhalten, und zu einem späteren Zeitpunkt eine Gedenkfeier zu Ehren des Verstorbenen durchzuführen, zu dem dann alle Freunde und Verwandten risikolos kommen können.
Solltet ihr eine Gedenkfeier planen, lasst dies eure Gäste bereits mit den Trauerkarten wissen - so können Unsicherheiten und eventuell aufkommende Fragen auf Seiten der Anteilnehmenden im Vorfeld geklärt werden.
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, die beachtet werden müssen, ist es aktuell möglich, einen geliebten Menschen würdevoll und so, wie er es sich gewünscht hätte, auf seinem letzen Weg zu begleiten. Und was am Ende einzig und allein zählt, sind die liebevollen Gedanken und zärtlichen Erinnerungen von allen Angehörigen und Anteilnehmenden, an denen kein Virus und keine behördlichen Auflagen je etwas ändern können.