Der Tag der Hochzeit ist ein ganz besonderer und eine Erinnerung für das ganze Leben. Viele Paare fiebern ihm schon ein Jahr im Voraus entgegen, und alles wird bis ins kleinste Detail geplant. Dabei kommt irgendwann auch die Frage nach der zukünftigen Namensführung auf. Wollen wir einen gemeinsamen Familiennamen haben oder soll jeder seinen Nachnamen behalten? Wird es eine Kombination aus beiden Namen, und was gibt es für weitere Alternativen? Wir stellen euch die Optionen vor und geben euch eine detaillierte Checkliste für die Namensänderung mit an die Hand!
Doppelname
Viele Brautpaare entscheiden sich inzwischen ganz bewusst für einen Doppelnamen. Die Ehegatten können auch einen aus den Familiennamen beider gebildeten Doppelnamen zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Um endlose Namensketten zu vermeiden, darf aber nur ein Name ausgewählt werden, der aus höchstens zwei Teilen bestehender Name besteht.
Die Ehegattin/der Ehegatte, deren/dessen Familienname nicht gemeinsamer Familienname ist, kann auch schon vor der Eheschließung bestimmen, dass sie/er einen aus dem gemeinsamen Familiennamen und ihrem/seinem Familiennamen gebildeten Doppelnamen führt. Auch dieser Doppelname darf höchstens aus zwei Teilen bestehen.
Ein Doppelname muss durch einen Bindestrich zwischen den einzelnen Teilen getrennt werden.
Wenn also eine Frau Schneider einen Herrn Fischer heiratet, kann sowohl die Braut als auch der Bräutigam nach der Heirat Schneider-Fischer oder auch Fischer-Schneider heißen.
Kinder erhalten den gemeinsamen Familiennamen der Eltern. Es kann aber auch der Doppelname eines Elternteils zum Familiennamen des Kindes bestimmt werden.
Gemeinsamer Ehename
Alternativ entscheidet ihr euch für einen gemeinsamen Namen. Der Name eines Ehegatten/einer Ehegattin kann zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt werden, z.B. Fischer-Schneider. Wird hierfür ein aus mehreren Teilen bestehender Name herangezogen, können der gesamte Name oder Teile davon verwendet werden.
Auch ein in einer früheren Ehe erworbener Familienname kann zum gemeinsamen Familiennamen in einer folgenden Ehe werden.
Unterschiedliche Namen
Außerdem gibt es die Möglichkeit, dass ihr beide euren Familiennamen behaltet und keinen gemeinsamen Namen annehmt. Hier behält jede/r Ehepartner /in Ihren/seinen Geburtsnamen. Eure Ausweise und Dokumente müssen mit dieser Namenswahl nach der Hochzeit nicht angepasst werden. Als zukünftige Eltern könnt ihr bestimmen, welchen Namen euer Kind annehmen soll. Hierbei solltet ihr jedoch beachten, dass die Namenswahl des ersten Kindes verbindlich für alle weiteren Kinder ist. Es kann der Familienname eines Elternteils zum Familiennamen des Kindes bestimmt werden. Alternativ können die Eltern bestimmen, dass das Kind einen aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzten Doppelnamen erhält. So kann das Kind von Frau Schneider und Herrn Fischer entweder Schneider, Fischer oder Schneider-Fischer bzw. Fischer-Schneider heißen.
Erfolgt keine Bestimmung, erhalten die Kinder automatisch den Familiennamen der Mutter, auch wenn dieser ein Doppelname ist.
Nach der Hochzeit könnt ihr jederzeit euren Namen nachträglich ändern lassen, insofern es ein gemeinsamer Name sein soll. Dazu geht ihr einfach zu eurem Standesamt und könnt dort den Antrag auf eine nachträgliche Namensänderung stellen.
Namensänderung – wen informiert ihr?
Wenn ihr euren Namen ändert, könnt oder müsst ihr das an unterschiedlichen Stellen angeben. Das kann aufwendig sein, doch mit unserer Checkliste behaltet ihr von kleinen Änderungen bis zu wichtigen Einträgen alles im Blick.
Meldebestätigung
Namensänderungen im Rahmen der Eheschließung vor einem österreichischen Standesamt werden automatisch im Zentralen Melderegister gespeichert, d.h. es ist keine gesonderte Meldung nötig.
Reisepass
Der Reisepass muss nach einer Namensänderung neu ausgestellt werden. Zuständig ist diejenige Passbehörde, in deren Bereich ihr euren Hauptwohnsitz habt. Für die Neuausstellung benötigt ihr den bisherigen Reisepass, ein Passbild und ggf. die Heiratsurkunde und Meldebestätigung.
Personalausweis
Auch der Personalausweis muss im Falle einer Namensänderung neu ausgestellt werden. Bringt hierfür euren alten Personalausweis sowie Passbild, Reisepass und ggf. auch die Heiratsurkunde und Meldebestätigung mit.
Arbeitgeber
Bei eurem Arbeitgeber müsst ihr die Namensänderung bekannt geben. Hinterlegt auch hier eine Kopie eurer Heiratsurkunde. Nach eurer Hochzeit gilt für euch eine neue Steuerklasse (lasst euch vom Steuerberater die günstigste Variante ausrechnen, wenn ihr nicht sicher seid). Es ist auch möglich, das sich der Status eurer Krankenversicherung ändert.
Finanzamt
Auch dem Finanzamt könnt ihr eure Eheschließung kurz mitteilen (Zweizeiler mit Eheurkunde genügt), falls ihr gerade ohnehin mit ihm kommuniziert. Nötig ist es aber nicht, weil das Finanzamt automatisch die Daten von der Meldebehörde bekommt.
Schule & Kita
Benachrichtigt ggf. auch Schule und Kita, damit es wegen eures neuen Namens keine Verwirrung gibt.
Führerschein und KFZ-Zulassung
Bei einer Namensänderung müssen eure Fahrzeugpapiere, der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief mit euren neuen Daten aktualisiert werden. Wendet euch dafür an die Zulassungsstelle eurer Versicherung.
Dazu braucht ihr:
- Heiratsurkunde
- Personalausweis
- Führerschein
- Passfoto
- Meldebestätigung
TIPP: Die Namensänderung im Führerschein ist nicht zwingend nötig, macht jedoch Sinn, wenn euer Führerschein auch als Lichtbildausweis fungieren soll.
Banken & Bausparkasse
Informiert eure Bank über die Namensänderung, damit eure Daten auch auf eurer EC-Karte und gegebenenfalls auf eurer Kreditkarte, geändert werden. Bringt bei einem persönlichen Gespräch mit eurem Bankberater eure Eheurkunde und eure neuen Personalausweise mit, um neue Bankkarten zu beantragen. Denkt auch daran, neue Kreditkarten anzufordern!
Versicherungen
Auch eure Versicherungen müssen euren neuen Namen erfahren, damit die Verträge angepasst werden können.
Meldet euch daher zeitnah vor allem bei eurer Krankenversicherung, Haftpflicht- und Rentenversicherung – und natürlich auch bei allen anderen Versicherungen, die ihr abgeschlossen habt.
Verträge
Gebt eurem Vermieter Bescheid, wenn ihr euren Namen geändert habt, damit eure neuen Personalien auch in eurem Mietvertrag angepasst werden. Aktualisiert eure Daten auch bei eurem Strom- und Wasseranbieter, ebenso wie bei eurem Telefon- und Internetanbieter.
Klingelschild und Briefkasten
Ändert euer Klingelschild und euren Namen auf eurem Briefkasten, damit euch eure Post auch unter eurem neuen Namen erreicht.
Wer wird noch informiert?
Weitere mögliche Punkte sind beispielsweise:
ÖBB-Vorteilscard oder Monatskarte
- Internetkonten und Foren
- E-Mail-Adressen und Social-Media-Accounts
- GIS
- Vereine
- Fitness-Studio
Legt euch für alle Stellen, die ihr kontaktieren müsst am besten eine Liste an, die ihr Schritt für Schritt abarbeiten könnt.
Wir hoffen, wir konnten für euch etwas Licht in die Formalien der Namensführung nach der Hochzeit bringen. Egal, für welche Variante bezüglich eurer zukünftigen Namen entscheidet: Wir wünschen euch alles Gute und eine zauberhafte Hochzeit!
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